Es gibt mehrere Arten von Aktien. Je nach Typ weist ein Wertpapier besondere Eigenschaften auf und räumt dem Eigentümer bestimmte Rechte ein. Du erfährst in diesem Beitrag, was du mit den verschiedenen Aktientypen bekommst.
Aktientypen nach Übertragbarkeit
Im ersten Schritt kann man Aktientypen anhand ihrer Übertragbarkeit zwischen den jeweiligen Aktionären unterscheiden. Hier können wir Wertpapiere in Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unterscheiden.
Inhaberaktie
Bist du in Besitz einer Inhaberaktie, dann hast du automatisch alle Rechte eines Aktionärs. Da diese Aktien oft und schnell den Besitzer wechseln können, kennt die jeweilige Aktiengesellschaft nicht zu jedem Zeitpunkt jegliche Namen ihrer Aktionäre. So sind der Großteil der gehandelten Wertpapiere Inhaberaktien. Du kannst sie jederzeit weiterverkaufen, die Aktiengesellschaft muss dabei nicht informiert werden.
Folgende Rechte und Pflichten hast du als Aktionär einer Inhaberaktie:
- Anspruch auf eine Dividende, falls die Hauptversammlung einen Verteilungsbeschluss gefasst hat
- Stimmrechte in der Hauptversammlung
- Auskunftsrechte in der Hauptversammlung
- Pflicht zur Einlagenleistung: Die Pflicht, eigens gehaltene Aktien durch eine Einlage auf das Grundkapital auch zu bezahlen
- Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen: Der Aktionär darf nicht gegen die Interessen der Aktiengesellschaft handeln
Namensaktie
Kaufst du eine Namensaktie, dann wird dein Name im Gegensatz zur Inhaberaktie im Aktienbuch oder Aktienregister der AG eingetragen. Daher muss ein Verkaufswunsch einer Aktie diesen Typs der jeweiligen AG mitgeteilt werden. Allerdings musst du das nicht selber machen. Die Bank, welche dein Depot führt, erledigt das für dich.
Vinkulierte Namensaktie
Auch die vinkulierte Namensaktie wird in das Aktienregister einer AG eingetragen. Im Gegensatz zur normalen Namensaktie kannst du eine vinkulierte Aktie nicht einfach so verkaufen. Dafür brauchst du die Zustimmung des Unternehmens. Konzerne geben vinkulierte Namensaktien in der Regel raus, um sich vor feindlichen Übernahmen zu schützen.
Stamm- und Vorzugsaktien
Auf der zweiten Ebene kann bei den Aktientypen zwischen Stamm- und Vorzugsaktien unterschieden werden. Nicht alle Konzerne unterteilen herausgegebene Unternehmensanteile in diese beiden Typen. Alphabet ist ein bekannter Konzern aus unserem Portfolio, der so vorgegangen ist. Vielleicht ist dir schon aufgefallen, dass du beim Mutterkonzern von Google zwischen der Typ A- und der Typ C-Aktie auswählen kannst. Bei Typ-A handelt es sich um die Stammaktie von Alphabet. Beim Tech-Konzern aus Kalifornien gibt es eine interessante Besonderheit: Die C-Aktie wird derzeit etwa acht Euro teurer gehandelt als die A-Aktie. Normalerweise ist das genau andersherum. Denn als Aktionär einer A-Aktie besitzt du ein Stimmrecht bei den Hauptversammlungen der AG. Auch bei Alphabet war daher der Typ A lange höherpreisig. Vor kurzem hat sich das aufgrund eines angekündigten Aktienrückkaufprogramms der C-Aktie umgekehrt.
Vorzugsaktie
Die Bezeichnung dieses Aktien-Typs klingt nach Vorteil. Erstmal besitzt du mit einer Vorzugsaktie jedoch kein Stimmrecht. Wie beschrieben sind diese Aktien daher in der Regel etwas günstiger. Für die Ottonormalverbraucher unter den Anlegern ist es in der Praxis kein großer Nachteil, auf Hauptversammlungen nicht abstimmen zu können. Als normaler Privatanleger ist der Anteil am Unternehmen sehr gering. So könntest du auch mit Stimmrecht kaum Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen. Oft bekommen Anleger mit Vorzugsaktien dafür eine etwas höhere Dividende. Bei einem Konzern wie Alphabet, der traditionell keine Dividende ausschüttet, fällt dieser Effekt natürlich weg.