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Vorzugsaktie

Im Gegensatz zu den Stammaktionären haben die Vorzugsaktionäre kein Stimmrecht auf den Hauptversammlungen und daher auch kein Mitspracherecht bei Satzungsänderungen oder bei der Verteilung des Bilanzgewinns. Trotz dieser Tatsache impliziert ihr Name, dass sie einige Privilegien verdienen; eines dieser Privilegien wäre ein höherer Dividendensatz als der, den die Stammaktionäre erhalten. Vorzugsaktien werden weiter unterteilt in wandelbare, kumulative und begrenzte Vorzugsaktien:

  • Wandelbare Vorzugsaktien können zu einem bestimmten Zeitpunkt in Stammaktien umgetauscht werden.
  • Inhaber von kumulativen Vorzugsaktien haben das Recht, Teildividenden zu erhalten, auch wenn das Unternehmen keine Gewinne erzielt hat.
  • Limitierte Vorzugsaktien beinhalten ebenfalls den Anspruch der Inhaber auf eine Dividende, der Anspruch beinhaltet jedoch den Höchstbetrag der Dividende, zum Beispiel in äußerst erfolgreichen Geschäftsjahren.

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