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Namensaktie

Namensaktien sind immer auf eine einzige Person ausgestellt. Die Namen der Aktionäre müssen in das Aktienregister eingetragen werden, damit das Unternehmen den Überblick darüber behält, wer Eigentümer dieser Wertpapiere ist. Außerdem gibt es zwei Arten von Namensaktien: einfache und solche mit beschränkter Übertragbarkeit (vinkulierte Namensaktien).

  • Für die Übertragung einer Namensaktie von einer Person auf eine andere ist die Zustimmung der anderen Aktionäre nicht erforderlich. Erforderlich sind lediglich ein Auftragspapier mit einem unterzeichneten Übertragungsvermerk und alle erforderlichen Papiere.
  • Umgekehrt ist für die Übertragung einer beschränkt übertragbaren Aktie auf eine andere Person die Zustimmung der anderen Aktionäre erforderlich. Dies ermöglicht eine einfache Verfolgung aller Anteilseigner in diesem Unternehmen.

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