Aktionär Definition – Junger Anleger Börsenlexikon

Aktionär

Als Aktionär einer AG werden Sie zu einem Miteigentümer und können sich nicht von Ihrer Beteiligung trennen, es sei denn, Sie entscheiden sich für einen Verkauf. Diejenigen, die einen bedeutenden Anteil halten, werden als Großaktionäre bezeichnet und haben die Macht, die Entscheidungen der Hauptversammlung zu beeinflussen. Die Rechte und Pflichten, die mit der Eigenschaft als Aktionär in Deutschland verbunden sind, sind im deutschen Aktiengesetz (AktG) festgelegt.

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