Aktiengesetz (AktG) Definition – Junger Anleger Börsenlexikon

Aktiengesetz (AktG)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) legt den rechtlichen Rahmen für Aktiengesellschaften fest und skizziert deren Organisationsstruktur. Es legt auch fest, welche Aufgaben Aufsichtsrat und Vorstand haben, und räumt den Aktionären bestimmte Rechte ein.

Schreib uns

Du hast Fragen an uns? Dann schreib uns einfach eine Nachricht!

Login