Im Gegensatz zu den Stammaktionären haben die Vorzugsaktionäre kein Stimmrecht auf den Hauptversammlungen und daher auch kein Mitspracherecht bei Satzungsänderungen oder bei der Verteilung des Bilanzgewinns. Trotz dieser Tatsache impliziert ihr Name, dass sie einige Privilegien verdienen; eines dieser Privilegien wäre ein höherer Dividendensatz als der, den die Stammaktionäre erhalten. […]
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