Außerordentliche Erträge

Gelder, die nicht in den Bereich der traditionellen Geschäftstätigkeit fallen, wie Erlöse aus Investitionen oder Immobilienverkäufen, werden als außerordentliche Erträge bezeichnet. Diese nicht standardisierte Form des Gewinns wird in einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erst nach Abzug von Aufwendungen und Steuern (EBIT) ausgewiesen.

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