Ungewöhnliche Ausgaben, wie Spekulationsverluste oder Investitionsausfälle, werden als zusätzliche Kosten betrachtet, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen. Außerordentliche Erträge sind in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unterhalb des Vorsteuer- und Zinsergebnisses (EBIT) zu finden.