Anteile anderer Gesellschafter Definition – Junger Anleger Börsenlexikon

Anteile anderer Gesellschafter

Wenn Minderheitsanteile vorhanden sind, müssen sie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden und auch auf der Passivseite der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber den jeweiligen Anteilseignern verbucht werden.

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