Das Anrechnungsverfahren war ein Körperschaftssteuersystem, das es den Aktionären ermöglichte, bis zu 9/16 des Dividendenbetrags von ihrer Einkommensteuer abzuziehen. Diese Politik galt in Deutschland zwischen 1977 und 2000 und wurde im Anschluss durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt.