Die Aktionäre von Inhaberaktien bleiben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gegenüber unerkannt, da keine Eintragung erforderlich ist. Folglich ist bei der Ausgabe dieser Eigentumsrechte keine Eintragung in ein Aktienregister erforderlich; sie können mühelos von einem Eigentümer auf einen anderen übergehen. In den vergangenen Jahrzehnten war es üblich, dass Unternehmen nur […]
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