Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von den Aktionären oder, je nach Anzahl, von den Arbeitnehmern eines Unternehmens gewählt und ist für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Ihm müssen mindestens drei Mitglieder angehören, die sich von den Mitgliedern des Vorstandes unterscheiden.

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