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Ausländische Quellensteuer

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In bestimmten Ländern können Anleger einer Quellensteuer auf ihre Wertpapiererträge unterliegen, was die Gesamtrendite verringern kann. Der einbehaltene Betrag kann mit ausländischen Bruttoerträgen in einer AUS-Anlage verrechnet oder als relevante Ausgabe abgezogen werden, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land besteht. Auf diese Weise können die im Ausland gezahlten Steuern reduziert werden und die Anleger profitieren von höheren Renditen.

Es ist zwar nicht möglich, eine Erstattung auf der Grundlage eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung auszustellen, aber bis zu 15 Prozent der Quellensteuer können durch die deutschen Behörden wieder gutgeschrieben werden. Wenn in einem anderen Land mehr als dieser Betrag einbehalten wurde, müssen die Anleger diese Steuern selbst von dem einbehaltenen Staat zurückfordern.

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