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Ausländische Fonds

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Bei der Besteuerung gibt es eine Trennung zwischen deutschen Investmentfonds und drei verschiedenen Arten von ausländischen Fonds:

  • Registrierte Fonds: Diese sind berechtigt, ihre Anteile in Deutschland öffentlich anzubieten
  • Nicht-registrierte Fonds mit Finanzvertretern: Diese sind berechtigt, ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anzubieten
  • Alle übrigen Fonds: Diese dürfen ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten

Vergleicht man ausländische und deutsche Fonds, so werden registrierte ausländische Fonds mit nur wenigen Unterschieden ähnlich besteuert wie ihre deutschen Pendants. Nicht registrierte ausländische Fonds werden jedoch im Vergleich zu inländischen Alternativen steuerlich erheblich benachteiligt. Um nach dem Gesetz als registrierter Fonds eingestuft zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

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