Abgeltungssteuer Definition – Junger Anleger Börsenlexikon

Abgeltungssteuer

Im Jahr 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt und ersetzte die bis dahin verwendete Spekulationssteuer durch einen Pauschalsteuersatz. Kapitalerträge müssen nun mit 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer versteuert werden, anstatt nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Kapitalerträge, die den Sparerfreibetrag übersteigen, sind ebenfalls steuerpflichtig.

Schreib uns

Du hast Fragen an uns? Dann schreib uns einfach eine Nachricht!

Login