Im Jahr 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt und ersetzte die bis dahin verwendete Spekulationssteuer durch einen Pauschalsteuersatz. Kapitalerträge müssen nun mit 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer versteuert werden, anstatt nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Kapitalerträge, die den Sparerfreibetrag übersteigen, sind ebenfalls steuerpflichtig.