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Gewinnvortrag

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Der Gewinnvortrag ist ein Posten auf der Passivseite der Bilanz, der den nicht verwendeten Rest des Gewinns aus dem Vorjahr enthält. Das Gegenteil davon ist der Verlustvortrag. Der Gewinnvortrag kann einen im nächsten Jahr eventuell anfallenden Jahresfehlbetrag ganz oder teilweise ausgleichen. Bei Aktiengesellschaften beträgt der Gewinnvortrag in der Regel jedoch nur einen bestimmten nicht ausschüttungsfähigen Spitzenbetrag, der nicht ausreichen würde, um die Dividende zu erhöhen.

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