Amtlicher Handel Definition – Junger Anleger Börsenlexikon

Amtlicher Handel

Unternehmen, die im Amtlichen Markt der deutschen Börsen, der von der EU reguliert wird, notiert werden möchten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass sie seit mindestens drei Jahren im Geschäft sind und einen erwarteten Marktwert oder ein Eigenkapital von mindestens 1,25 Millionen Euro haben; außerdem sind mehr als 10.000 Aktien mit einem Streubesitzanteil von 25 Prozent erforderlich. Kurz gesagt, diese Vorschriften stellen sicher, dass Anleger sich auf zuverlässige Unternehmen verlassen können, wenn es um den Kauf von Aktien aus diesem segmentierten Markt geht.

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