Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz (WphG) verpflichtet Unternehmen, deren Aktien an geregelten Märkten notiert sind, alle relevanten Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen können, in Form von Ad-hoc-Mitteilungen vor deren Veröffentlichung bekannt zu geben. Diese Mitteilungen sind für eine einheitliche Verteilung der Daten unter allen Anlegern notwendig und müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie den jeweiligen Börsen vorzeitig übermittelt werden.