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Inhaberaktie

Die Aktionäre von Inhaberaktien bleiben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gegenüber unerkannt, da keine Eintragung erforderlich ist. Folglich ist bei der Ausgabe dieser Eigentumsrechte keine Eintragung in ein Aktienregister erforderlich; sie können mühelos von einem Eigentümer auf einen anderen übergehen. In den vergangenen Jahrzehnten war es üblich, dass Unternehmen nur noch diese Art von Eigentumsrechten verteilten – heute sind solche Fälle jedoch selten geworden.

Es ist wichtig zu wissen, dass Inhaberaktien aufgrund ihrer anonymen Eigenschaften und der Undurchsichtigkeit ihrer Transaktionen auf US-Handelsplattformen nicht zugelassen sind.

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