Die Aktionäre von Inhaberaktien bleiben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gegenüber unerkannt, da keine Eintragung erforderlich ist. Folglich ist bei der Ausgabe dieser Eigentumsrechte keine Eintragung in ein Aktienregister erforderlich; sie können mühelos von einem Eigentümer auf einen anderen übergehen. In den vergangenen Jahrzehnten war es üblich, dass Unternehmen nur noch diese Art von Eigentumsrechten verteilten – heute sind solche Fälle jedoch selten geworden.
Es ist wichtig zu wissen, dass Inhaberaktien aufgrund ihrer anonymen Eigenschaften und der Undurchsichtigkeit ihrer Transaktionen auf US-Handelsplattformen nicht zugelassen sind.